Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software trotz etwaiger Einschränkungen in Endbenutzer-Lizenzverträgen (EULAs) legal weiterverkaufen können. Diese Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle zurück und beruht auf dem Grundsatz der Erschöpfung der Vertriebsrechte.
Erschöpfung des Urheberrechts und Weiterverkaufsrechte:
Das Gericht stellte fest, dass das Verbreitungsrecht erschöpft ist, sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie einer Software verkauft und dem Benutzer unbegrenzte Nutzungsrechte gewährt. Dies ermöglicht den Weiterverkauf dieser spezifischen Kopie. Dies gilt für Spiele, die auf Plattformen wie Steam, GoG und Epic Games gekauft wurden. Der ursprüngliche Käufer kann die Lizenz verkaufen, sodass ein neuer Käufer das Spiel herunterladen kann. In dem Urteil heißt es ausdrücklich, dass der Urheberrechtsinhaber den Weiterverkauf nicht verhindern kann, selbst wenn die EULA eine weitere Übertragung verbietet.
Der Vorgang kann dazu führen, dass der ursprüngliche Käufer einen Lizenzcode überträgt und nach dem Verkauf den Zugriff verliert. Das Fehlen eines formellen Wiederverkaufssystems führt jedoch zu praktischen Herausforderungen. Beispielsweise bleibt unklar, wie Registrierungsübertragungen funktionieren würden, insbesondere wenn man bedenkt, dass physische Kopien beim ursprünglichen Eigentümer registriert bleiben.
Einschränkungen beim Weiterverkauf:
Das Urteil stellt klar, dass der Verkäufer seine Kopie beim Weiterverkauf unbrauchbar machen muss, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. Die weitere Nutzung des Spiels nach dem Verkauf würde die Vervielfältigungsrechte des Urheberrechtsinhabers verletzen.
Vervielfältigungsrechte und erforderliche Kopien:
Solange das Verbreitungsrecht erschöpft ist, bleibt das Vervielfältigungsrecht bestehen. Das Gericht stellt jedoch klar, dass eine Vervielfältigung für den vom rechtmäßigen Nutzer beabsichtigten Zweck zulässig ist. Dazu gehört auch das Herunterladen der Software auf ein neues Gerät.
Sicherungskopien:
Wichtig ist, dass das Gericht klarstellte, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Dies basiert auf einem separaten Fall, Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des EU-Gerichts den Verbrauchern zwar das Recht einräumt, heruntergeladene Spiele weiterzuverkaufen, praktische Auswirkungen und das Fehlen eines definierten Wiederverkaufsmarkts bleiben jedoch wichtige Überlegungen.